-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
GA-ASI und Saab führen fortgeschrittene Flugtests eines luftgestützten Frühwarnsystems (AEW) an unbemannter MQ-9B durch
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
Verbot der Fusion von Thyssenkrupp und Tata Steel ist rechtens
Die Stahlsparte des Industriekonzerns Thyssenkrupp darf weiter nicht mit dem indischen Konkurrenten Tata Steel verschmelzen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Verbot der EU-Kommission vom Juni 2019. Diese befürchtete die Beeinträchtigung des Wettbewerbs und dadurch steigende Preise. (Az. T-584/19)
Die EU-Kommission hatte damals erklärt, der Zusammenschluss hätte ohne Änderungen "eine Einschränkung des Wettbewerbs und einen Anstieg der Preise bestimmter Stahlsorten" zulasten von Unternehmen und Verbrauchern bewirkt. Die Stahlhersteller hätten "keine geeigneten Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen".
Dagegen klagte Thyssenkrupp vor dem EU-Gericht. Das Unternehmen machte unter anderem geltend, dass die Kommission die nach einem Zusammenschluss bestehende Marktmacht falsch analysiert habe. Dies wies das Gericht nun zurück.
A.Levy--CPN