-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
Zehn Millionen Menschen müssen sich bei Zensus an Haushaltsbefragung beteiligen
Wie viele Menschen in Deutschland wohnen, wie sie leben und wo sie arbeiten - diesen Fragen geht der Zensus 2022 bereits seit Mitte Mai nach. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch erklärte, besteht die Volkszählung grundsätzlich aus zwei verschiedenen Befragungen. Zum einen werden rund 10,3 Millionen Menschen im Rahmen einer Haushaltsbefragung zufällig ausgewählt. Zudem müssen sich rund 23 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer beteiligen.
Da im Vorhinein nicht klar ist, wer im Rahmen der Stichprobe für eine Teilnahme an der Haushaltsbefragung ausgewählt wird, könnten die beiden Befragungen nicht zusammengelegt werden, erklärten die Statistiker. Es ist somit möglich, dass einzelne Umfrageteilnehmer doppelt befragt werden - als Haushaltsmitglied und als Immobilienbesitzer.
Zusätzlich findet im Anschluss an den Zensus eine Wiederholungsbefragung bei einem kleinen Teil von rund 400.000 Menschen statt. Die EU fordert diese erneute Befragung, sie dient der Qualitätskontrolle. Die Teilnahme am Zensus ist verpflichtend - wer sich trotz schriftlicher Aufforderung nicht beteiligt, wird erneut erinnert. Anschließend können die Statistikämter der Länder ein meist dreistelliges Bußgeld verhängen.
Insgesamt werden beim Zensus innerhalb von drei Monaten mehr als 30 Millionen Menschen zu verschiedenen Themen wie Bildung oder Beruf befragt. Bis August sind rund hunderttausend Interviewerinnen und Interviewer im Einsatz. Die Bevölkerungsbefragung ist Teil einer EU-weiten Erhebung.
X.Cheung--CPN