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Heimliche Datenübertragung: Netzagentur mahnt bei vernetzten Produkten zu Vorsicht
Die Bundesnetzagentur hat vor der Weihnachtszeit beim Kauf von vernetzten Produkten zur Vorsicht mit Blick auf Verletzungen der Privatsphäre gemahnt. "Smarte Spielzeuge, smarte Saugroboter oder smarte Brillen können unser Leben erleichtern, doch die damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre sind nicht zu unterschätzen", erklärte Behördenchef Klaus Müller am Freitag. Die Behörde riet vor allem bei smarten Geräten mit eingebauten Kameras und Mikros zur Vorsicht.
Diese seien dann riskant, wenn sie unbemerkt Aufnahmen erstellen und an andere Geräte übertragen könnten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich über deren genaue Funktionsweise und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps informieren. Eine Aufnahmesituation müsse "für alle Beteiligten eindeutig erkennbar sein, beispielsweise durch sichtbare oder hörbare Signale", so die Netzagentur. Außerdem dürfe niemand auf Kamera oder Mikro heimlich Zugriff per Funk haben.
Verboten seien smarte Produkte dann, wenn sie unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen tätigen und diese kabellos an andere Geräte übertragen könnten, etwa per Wlan oder Bluetooth, stellte die Netzagentur klar. Vorsicht sei also etwa bei Überwachungskameras für das eigene Zuhause oder bei vernetzten Leckerliautomaten für Haustiere geboten - hier müsse genau hingeschaut werden, ob eine heimliche Übertragung erfolge.
Die Netzagentur warnte außerdem eindringlich vor verbotenen Spionageprodukten, die sie nach eigenen Angaben auf dem Markt fand: Dazu gehörten Halsketten mit versteckten Mikros, Blumenkörbe mit Spionagekameras und videofähige Rasierer.
D.Goldberg--CPN