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Bundesregierung will sexuelle Minderheiten besser schützen
Die Bundesregierung will sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser gegen Diskriminierung schützen. Anlässlich des Internationalen Tags gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit am Dienstag bekräftigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Vorhaben der Koalition in diesem Bereich: Die Ampel-Koalition werde ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ins Grundgesetz aufnehmen, erklärte er am Montag.
Zudem sollen demnach Straftaten, die sich gegen die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität von Menschen richten, schärfer bestraft werden können. Derartige Motive sollten "ausdrücklich als Grund für eine Strafverschärfung in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden", erklärte Buschmann.
Die Polizei solle zudem geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Straftaten bundesweit einheitlich erfassen, kündigte der Justizminister an. Dadurch solle das Ausmaß solcher Vergehen besser sichtbar gemacht werden, "um wirksamer dagegen vorgehen zu können".
"Anfeindungen, Übergriffe und Straftaten gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen sind bittere Realität", erklärte Buschmann. "Das Versprechen von Freiheit und Sicherheit muss für alle Menschen gelten."
Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, machte sich für eine Verlängerung der Antragsfrist für Opfer des Strafrechtsparagrafen 175 stark, unter dem bis in die 1960-er Jahre homosexuelle Männer wegen einvernehmlicher Geschlechtskontakte verurteilt worden waren. Die Verurteilten haben inzwischen Anrecht auf eine Entschädigung - nach bisherigem Stand läuft die Antragsfrist allerdings am 21. Juli aus.
Verurteilte können eine Entschädigung von 3000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1500 Euro je angefangenem Jahr in Haft beantragen. "Auch wenn es vermutlich nur noch um sehr wenige Menschen geht und auch wenn die Entschädigungssummen klein sind: Die Menschen haben darauf einen Anspruch", erklärte Franke.
Im Jahr 2017 hatte der Bundestag alle strafrechtlichen Urteile nach Paragraf 175 aufgehoben und die Betroffenen rehabilitiert.
Ch.Lefebvre--CPN