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Urteil am Bundesgerichtshof zu Urheberrechtsschutz bei Drohnen-Aufnahmen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch (Urteilsverkündung 8.45 Uhr), ob mit einer Drohne gefertigte Fotos von Kunstwerken die Urheberrechte der Künstler verletzen. Konkret geht es um Reiseführer zu Halden im Ruhrgebiet, die in einem Buchverlag erschienen sind. Sie enthalten auch verschiedene, mithilfe einer Drohne aufgenommene Fotos von Kunstinstallationen auf Bergehalden. (Az. I ZR 67/23)
Der Verlag beruft sich dabei auf die sogenannte Panoramafreiheit. Diese erlaubt es, von öffentlichen Verkehrswegen aus auch Architektur und frei sichtbare Kunstwerke zu fotografieren, ohne dass dies die Rechte der Urheber verletzt. Die klagende Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst dagegen meint, mit einer Drohne aus der Luft aufgenommene Fotos seien davon nicht mehr gedeckt.
D.Philippon--CPN