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Verfassungsgericht bedauert vorzeitige Veröffentlichung von Wahlrechtsurteil
Das Bundesverfassungsgericht hat die vorzeitige Veröffentlichung seines Urteils zur Wahlrechtsreform bedauert. Die Entscheidung sei "eventuell aufgrund eines technischen Fehlers" seit Montag im Internet abrufbar gewesen, sagte die stellvertretende Verfassungsgerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündigung am Dienstag in Karlsruhe. "Das Gericht ist gerade dabei zu prüfen, wie es dazu kommen konnte."
Der Urteilstext war ab Montagabend kurzzeitig über das Internet zugänglich gewesen. Damit wurde vor der geplanten Verkündung am Dienstagvormittag bekannt, dass das Karlsruher Gericht einen Teil der Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition kippt.
Konkret entschieden die Richterinnen und Richter, dass die gestrichene Grundmandatsklausel bis auf weiteres wieder eingeführt werden muss. Sie ermöglicht es auch Parteien, die bundesweit unter der Fünf-Prozent-Hürde blieben, gemäß ihrem Zweistimmenanteil in den Bundestag einzuziehen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei Direktmandate erzielen.
T.Morelli--CPN