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Fotograf selbst hineingelassen: Kein Schadensersatz für Mieter wegen Maklerbildern
Ein Makler, der Fotos von Immobilien für ein Exposé benutzen möchte, braucht grundsätzlich die Einwilligung der Hausbewohner dafür. Lassen die Mieter die Fotografen allerdings selbst ins Haus, haben sie später keinen Anspruch auf Schadensersatz, wie das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal am Montag mitteilte. Es wies die Klage des Paares auf Verletzung seiner Privatsphäre ab (Az.: 3 O 300/23).
Die von dem Paar gemietete Doppelhaushälfte sollte verkauft werden. Für ein Online-Exposé brauchte das Maklerbüro nach Angaben des Gerichts Fotos vom Hausinneren. An einem abgesprochenen Termin ließ das Paar Mitarbeiter des Büros ins Haus, um die Fotos zu machen.
Nachdem das Ehepaar von verschiedenen Seiten auf die Bilder angesprochen worden war, fühlte es sich unwohl und ließ sie wieder aus dem Netz nehmen. Anschließend machte es einen immateriellen Schaden für sich geltend und verlangte Schmerzensgeld.
Die Richter wiesen die Forderung ab und gaben dem Makler Recht. Das Paar habe die Fotografen selbst ins Haus gelassen und damit stillschweigend in die Verwendung der Bilder eingewilligt. Eine ausdrückliche Einwilligung brauche es dafür nicht, entschied das Gericht. Es sei klar gewesen, dass auch Fremden die Fotos zugänglich gemacht werden würden. Das Urteil ist rechtskräftig.
D.Philippon--CPN