-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Deutschland sucht beim Digitalgipfel nach eigenen Stärken in der KI
-
Digitales Zeitungsabo für Unternehmen: Vorteile und Buchung von Abendblatt PLUS
-
Microsoft Purview und Securiti AI: Automatisierter Schutz sensibler Daten
-
Webcast zur Virtualisierung: VMware, Proxmox und Cloud-native Strategien
-
Technikfolgenforscher warnt vor digitaler Abhängigkeit und Konzernmacht
-
Kreuzfahrtschiff MV Odyssey wird zum Symbol für Luxus und Ungleichheit
-
Der extreme Reichtum einer kleinen Minderheit wächst weiter
-
Deutschlands Wirtschaft verliert weiter an Gewicht und Einfluss
-
Kubas Westen bereitet sich auf einen herannahenden Wirbelsturm vor
-
Manipulierte Kühlanlagen treffen Supermärkte in mehreren europäischen Ländern
-
OMP erweitert UnisonIQ um Agent Library und Agent Studio: KI-Agenten, die umsetzbare Supply-Chain-Pläne erstellen
Türkischer Antrag auf EU-Regeln für Döner stößt in Berlin auf Ablehnung
Ein Antrag der Türkei auf die Anerkennung des Gerichts "Döner Kebab" als "garantiert traditionelle Spezialität" durch die Europäische Union stößt in Berlin auf Ablehnung. Der Antrag sei "mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen" worden, erklärte ein Sprecher des Bundesernährungsministeriums am Mittwoch. Die türkischen Vorgaben entsprächen nicht den Standards der deutschen Gastronomie, ein solcher Eintrag hätte daher "enorme" wirtschaftliche Auswirkungen.
Auch Drittstaaten können in der EU einen Antrag auf Schutz und Eintragung von Produktbezeichnungen stellen. Dies hat die Türkei für die Bezeichnung "Döner" getan. In dem türkischen Antrag wird unter anderem die Verwendung von Kalb- und Jungrindfleisch sowie von Putenfleisch ausgeschlossen, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium ausführte. In Deutschland sei dies jedoch üblich und so auch in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches für die Produktbezeichnung "Döner Kebab" beschrieben.
"Bei Annahme des unveränderten Antrags aus der Türkei wäre ein Eingriff in den deutschen Markt mit spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten", erklärte das Ministerium. Döner, wie er in Deutschland hergestellt und verkauft wird, sei "nicht nur eine sehr beliebte Speise, sondern für viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch eine einträgliche Einnahmequelle".
Im Einklang mit den vorgesehenen EU-Verfahren habe deshalb die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Einspruch bei der EU-Kommission eingelegt, erklärte das Ministerium weiter. Die Brüsseler Behörde prüfe dies nun und leite gegebenenfalls ein "Konsultationsverfahren" ein. In diesem Rahmen müssten sich Deutschland und die Türkei dann einigen.
Der deutsche Döner hatte im April bereits zu diplomatischen Verstimmungen geführt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier war mit einem Dönerspieß aus Berlin im Gepäck zum Staatsbesuch in die Türkei gereist. Die Geste war als Würdigung der Lebensleistung türkischer Migranten in Deutschland gedacht, kam in der Türkei jedoch nicht bei allen gut an.
M.García--CPN