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BGH verhandelt in Urheberrechtstreit über von Drohnen gemachte Luftbilder
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) um Bilder, die von Drohnen gemacht wurden. Verhandelt wird über einen Urheberrechtsstreit aus Nordrhein-Westfalen. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, die Urheberrechte wahrnimmt, klagte gegen einen Verlag, der Reiseführer zu Halden des Ruhrgebiets herausbrachte. (Az. I ZR 67/23)
Dort abgedruckte Luftbildaufnahmen zeigten Kunstinstallationen auf Berghalden. Die Künstler haben Wahrnehmungsverträge mit der VG abgeschlossen, die das Urheberrecht verletzt sieht. Sie verlangt, dass der Verlag die Bilder nicht mehr publiziert und Schadenersatz zahlt. Die Frage ist, ob die Aufnahmen von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Diese erlaubt es, Kunstwerke im öffentlichen Raum zu fotografieren und die Bilder zu nutzen - unklar ist aber, ob das auch für Drohnenfotos aus der Luft gilt.
A.Levy--CPN