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Bundesgerichtshof urteilt über Rückzahlung von Kaution bei Schaden an Mietwohnung
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Mittwoch (12.30 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil in einem Rechtsstreit über die Rückzahlung der Kaution nach dem Auszug der Mieterin. Der Vermieter fand in dem Fall aus Bayern Schäden in der Wohnung, unter anderem am Parkett. Er zahlte darum die Kaution nicht zurück, sondern behielt das Geld. (Az. VIII ZR 184/23)
Die Mieterin zog vor Gericht. Sie bekam zunächst recht, da der Vermieter seine Forderung nicht rechtzeitig - nämlich nicht innerhalb von sechs Monaten - gestellt hatte. Der BGH soll nun klären, ob dieses Urteil Bestand haben kann. Die Frage ist, ob eine Ausnahme greift: Demnach wäre es entscheidend, dass der Vermieter seine Geldforderung innerhalb der Sechsmonatsfrist hätte geltend machen können - nicht unbedingt, dass er es auch wirklich tat.
A.Leibowitz--CPN