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Wirtschaftsprozesse können künftig auch auf Englisch geführt werden
Landgerichtliche Zivilprozesse in Wirtschaftsstreitigkeiten können künftig auch in englischer Sprache geführt werden. Dies besagt das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Justizstandort-Stärkungsgesetz. Den Ländern wird mit dem Gesetz zudem die Befugnis eingeräumt, sogenannte Commercial Courts an einem Oberlandesgericht (OLG) oder Obersten Landesgericht einzurichten. Dabei handelt es sich um Gerichtssenate, vor denen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzlich geführt werden können - wenn die Parteien dies wollen.
Die Commercial Courts können die Verfahren dann entweder in deutscher oder englischer Sprache führen. Bei Verhandlungen über Geschäftsgeheimnisse soll zudem die Öffentlichkeit ausgeschlossen und Verfahrensgegner verstärkt zur Diskretion verpflichten werden können. Laut Gesetzentwurf wird damit "ein an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiertes, schnelles, effizientes und attraktives Gerichtsverfahren angeboten". Dies soll den Gerichtsstandort Deutschland national stärken und ihn "international an Anerkennung und Sichtbarkeit gewinnen" lassen.
"Im Bereich der Wirtschaftsstreitsachen stellen wir seit vielen Jahren einen Trend fest: Unternehmen tragen ihre Streitigkeiten vermehrt nicht vor deutschen staatlichen Gerichten aus", erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP). "Diesen Trend kehren wir mit dem heute beschlossenen Gesetz um."
Der Gesetzentwurf des Justizministeriums muss noch im Bundesrat beraten werden. Er braucht dort nicht die Zustimmung der Länderkammer. Diese kann allerdings den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.
P.Petrenko--CPN