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Kein dringender Tatverdacht in Vergewaltigungsprozess gegen Maddie-Verdächtigen
Gegen den im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann verdächtigen Deutschen Christian B. besteht wegen anderer angeklagter Taten kein dringender Tatverdacht mehr. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hob in einem seit Februar laufenden Verfahren wegen dreier Vergewaltigungen von Frauen und zweifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern den Haftbefehl auf, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Da B. derzeit aber aufgrund einer anderen Verurteilung wegen Vergewaltigung in Strafhaft sitzt, bleibt er weiterhin im Gefängnis.
In der Anklage wurde Christian B. vorgeworfen, bei Einbrüchen in Ferienwohnungen und ähnliche Objekte in Portugal drei Frauen vergewaltigt zu haben. Außerdem wurde ihm von der Staatsanwaltschaft sexueller Missbrauch von zwei Mädchen an einem Strand sowie auf einem Spielplatz zur Last gelegt. Sämtliche Taten sollen sich zwischen 2000 und 2017 ereignet haben.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft schilderte bei der Verlesung der Anklage im Februar, B. sei bei den drei Vergewaltigungen brutal und gewaltsam vorgegangen und habe die Opfer unter anderem gefesselt und ausgepeitscht. Er habe dies getan, um sich an deren Schmerz und Angst "zu erfreuen". Auch habe er "brutal und hasserfüllt" gehandelt.
Auf Antrag der Verteidigung hob das Landgericht nun den diesbezüglichen Haftbefehl auf. Vom Gericht hieß es, die Kammer verneine einen dringenden Tatverdacht "hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe".
Y.Tengku--CPN