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Lachgas: Länder fordern Einschränkungen beim Verkauf
In der Debatte um potenziell gesundheitsschädlichen Konsum von Lachgas als Partydroge durch Kinder und Jugendliche fordern die Ländern nun Einschränkungen beim Verkauf. Der Bundesrat fasste in seiner Sitzung am Freitag eine entsprechende Entschließung. Die Bundesregierung wird in dieser gebeten, die Aufnahme von Distickstoffmonoxid (Lachgas) in die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes zu prüfen. Diese listet chemische Varianten psychoaktiver Stoffe auf, welche die Bundesregierung als Gefahr für die Bevölkerung eingestuft.
Die Länder begründen ihren Vorstoß mit der zunehmenden Verwendung von Lachgas als Partydroge. Dieser missbräuchliche Einsatz könne zu erheblichen Gesundheitsschädigungen führen, verbunden mit der Gefahr von Langzeitschäden und Abhängigkeiten. Zum Schutz der Gesundheit - insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden - sei es daher geboten, schnellstmöglich den Verkauf von Lachgas soweit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird. Die medizinische Nutzung zu Narkosezwecken und die technische Verwendung zum Beispiel in der Nahrungsmittelindustrie werde davon nicht berührt.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es dafür nicht.
In Deutschland ist Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten. Das Gas wird häufig etwa aus Kartuschen für Sprühsahne oder aus gefüllten Luftballons inhaliert, beides ist in Geschäften frei erhältlich. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte anlässlich der zunehmende Verbreitung von Lachgas als Partydroge ebenfalls bereits Maßnahmen angekündigt. Auch er schlug die Aufnahme des Gases in die Liste der psychoaktiven Stoffe vor.
X.Cheung--CPN