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Heizungsgesetz: KfW zieht nach 100 Tagen neuer Förderung positive Zwischenbilanz
Die staatliche Förderbank KfW hat 100 Tage nach dem Start der neuen Förderprogramme beim Heizungstausch eine positive Zwischenbilanz gezogen. "Bis Ende Mai hat die KfW rund 34.000 Zuschussanträge für den Austausch alter Heizungsanlagen zugesagt", erklärte das Institut am Freitag. "Fördermittel in Höhe von 507 Millionen Euro sind bereits für die Kunden reserviert."
Die Bundesregierung hatte sich Ende vergangenen Jahres im Zuge des umstrittenen Heizungsgesetzes auf die Förderung geeinigt. 30 Prozent soll jeder Eigentümer erhalten können, weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Außerdem gibt es einen "Klima-Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Diese Säulen sind kombinierbar auf maximal 70 Prozent.
Seit dem 27. Februar können Inhaber eines Einfamilienhauses Förderanträge einreichen, wenn sie ihr Haus auch selbst bewohnen. Seit dem 28. Mai können auch Eigentümer selbstbewohnter Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften die Förderung beantragen. Ende August folgte mit Eigentümern von Mietobjekten die letzte Antragstellergruppe.
Nach Angaben der KfW funktioniert das Online-Antragsverfahren bislang sehr gut. "Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten übermitteln wir auf digitalem Wege binnen Minuten die Fördermittelzusage", erklärte KfW-Vorstandsmitglied Katharina Herrmann. "Damit hat der Kunde sofortige Sicherheit über die Höhe der finanziellen Unterstützung seines Vorhabens."
Werden die Fördermittel bewilligt, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher 36 Monate Zeit für den Einbau einer Wärmepumpe oder eines anderen förderfähigen Heizungssystems.
J.Bondarev--CPN