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Wissing begrüßt EU-Einigung auf strengere Regeln für Internet-Wirtschaft
Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) hat die EU-Einigung auf strengere Regeln für Internetkonzerne begrüßt. Die Übereinkunft sei "ein Meilenstein für die Bürgerinnen und Bürger Europas", erklärte Wissing am Samstag. Das Gesetz für digitale Dienste schaffe "mehr Sicherheit im digitalen Raum", stärke die Nutzerrechte und setze "klare und internationale Standards für die Regulierung von Online-Plattformen".
Die Unterhändler von Europaparlament, Mitgliedstaaten und die EU-Kommission hatten sich in der Nacht auf die Reform geeinigt. Sie verpflichtet Onlineplattformen unter anderem, verstärkt und schneller gegen Hass- und Falschnachrichten und andere illegale Inhalte im Netz vorzugehen. Illegale Inhalte sollen demnach möglichst binnen 24 Stunden entfernt werden. Verstöße können mit Strafen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.
In Deutschland ist die Löschpflicht mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bereits strenger geregelt: Es verpflichtet Plattform-Anbieter zum Entfernen von "offensichtlich" strafbaren Inhalten innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde.
Wissing betonte, sein Ministerium habe die Reform in den Verhandlungen "bei einigen sehr wichtigen Punkten verbessern" können. So würden "insbesondere Kinder und Jugendliche besser geschützt". Die Vereinbarung der Unterhändler muss nun nochmals formal vom Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten beschlossen werden.
Für die Umsetzung haben die Mitgliedstaaten dann 15 Monate Zeit. Laut Digitalministerium muss dazu in Deutschland ein Digitale-Dienste-Gesetz erstellt werden, über das bestehende Regelungen "umfänglich überarbeitet werden". Dazu gehöre laut Koalitionsvertrag auch das NetzDG.
Darüber hinaus muss Deutschland nach der EU-Vereinbarung einen Koordinator für Digitale Dienste ernennen. Diese unabhängige Stelle sei "für die Sicherstellung und Durchsetzung der Vorgaben" der EU-Reform zuständig, erklärte das Ministerium, und stehe dazu im ständigen Austausch mit der EU-Kommission, nationalen und EU-Behörden sowie den Adressaten der Vorgaben.
A.Samuel--CPN