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Ataman fordert Diskriminierungsverbot von queeren und alten Menschen in Verfassung
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat ein Verbot der Diskriminierung von queeren und alten Menschen in der Verfassung gefordert. Der Artikel drei des Grundgesetzes, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, sei bisher "so löchrig wie ein Schweizer Käse", sagte Ataman den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag) anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten das Jubiläum dafür nutzen, "endlich die Lücken im Grundrechtskatalog zu schließen", forderte sie.
Ataman erinnerte daran, dass bis 1994 Menschen mit Behinderung nicht im Grundrechtskatalog berücksichtigt waren. Bis heute warteten queere Menschen darauf, dass es ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz gibt, betonte sie. Zu queeren Menschen zählen etwa Homosexuelle und Trans-Personen.
Auch vor der Altersdiskriminierung schütze das Grundgesetz bisher nicht, ergänzte Ataman – anders als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ataman sagte, der Demokratie gehe es so gut, wie es ihren Minderheiten geht. "Das wussten die Verfassungsväter und -mütter und wollten mit dem Grundgesetz die Vielfalt schützen."
St.Ch.Baker--CPN