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Landkreistag fordert Verschärfungen beim Bürgergeld
Der Deutsche Landkreistag fordert strengere Regeln für das Bürgergeld. Einem Beschlusspapier zufolge soll die bestehende Karenzzeit für Vermögen, das für den Lebensunterhalt verwendet werden kann, gestrichen werden, wie der "Spiegel" am Freitag berichtete. Aktuell gilt, dass im ersten Jahr des Bezugs Beträge bis zu 40.000 Euro behalten werden dürfen. Diese Regelung lasse sich "mit Sinn und Zweck einer steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbaren", so der Landkreistag.
Die Vertreter der Landkreise halten es dem Papier zufolge auch für angebracht, den Grundfreibetrag für Vermögen in Höhe von 15.000 Euro pro Person zu reduzieren. Auch die Wohnbestimmungen für die knapp vier Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden sollen demnach verschärft werden: "Im ersten Jahr des Leistungsbezuges auf eine Prüfung der Angemessenheit der Miete zu verzichten, führt zu Fehlanreizen."
Der Landkreistag plädiert dem Bericht zufolge außerdem für strengere Sanktionen. "Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit bereit ist, sollte keinen Leistungsanspruch haben." Gekürzt werden soll das Bürgergeld bereits dann, wenn jemand der ersten Einladung zum Termin im Jobcenter "ohne wichtigen Grund" nicht folgt.
Der CDU-Vorstand hatte kürzlich ein Konzept vorgestellt, das eine deutliche Verschärfung der Regeln für den Bezug staatlicher Zahlungen an Arbeitslose vorsieht. Die Gelder sollen demnach künftig im Extremfall ganz gestoppt werden können, wenn sich Empfänger einer zumutbaren Arbeit verweigern. Außerdem soll das Schonvermögen herabgesetzt sowie die jährliche Erhöhung der Zahlungen begrenzt werden. Die SPD lehnte die CDU-Pläne ab. Die FDP begrüßte das Konzept, warf der CDU aber zugleich vor, sich bei den Liberalen bedient zu haben.
A.Leibowitz--CPN