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Altersteilzeit freiwillig beendet - Beamter scheitert mit Klage auf höhere Pension
Die Klage eines Postbeamten im Ruhestand auf eine höhere Pension ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Der Mann arbeitete einige Jahre in Teilzeit - maßgeblich für die Höhe der Pension sei die Teilzeitquote, entschied das Gericht laut Mitteilung vom Donnerstagabend. "Angesparte" Arbeitsstunden auf einem Lebensarbeitszeitkonto spielen demnach hier keine Rolle. (Az. 2 C 13.23)
Dabei ging es aber um eine besondere Konstellation. Der Kläger, damals Postoberamtsrat, entschied sich für Altersteilzeit. In den Jahren 2017 bis 2019 wurde ihm deshalb Teilzeit in Höhe von 50 Prozent bewilligt. Was er darüber hinaus tatsächlich arbeitete, zahlte auf das Lebensarbeitszeitkonto ein und sollte in der Freistellungsphase am Ende der Altersteilzeit abgebaut werden.
Dazu kam es aber nicht, denn der Mann entschied sich Anfang 2020 für ein anderes Vorruhestandsmodell, den sogenannten engagierten Ruhestand. Bei der Festsetzung der Pension wurde für die Jahre 2017 bis 2019 nur die halbe Arbeitszeit berücksichtigt. Dagegen legte der frischgebackene Pensionär erfolglos Widerspruch ein. Auch seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und die Berufung vor dem dortigen Oberverwaltungsgericht hatten keinen Erfolg.
Nun wies das Bundesverwaltungsgericht auch seine Revision zurück. Ausgangspunkt für die Festsetzung der Beamtenversorgung sei die festgesetzte Teilzeitquote, erklärte es. Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten, die vorrangig einer späteren Freistellung dienten, würden dabei nicht berücksichtigt.
Der Postbeamte habe selbst das andere Vorruhestandsmodell gewählt und es somit unmöglich gemacht, diese Freistellung in Anspruch zu nehmen, betonte das Bundesverwaltungsgericht. Er habe gewusst, welche Folgen das für seine Pension haben werde. Es gebe keinen Anspruch darauf, die Teilzeitbewilligungsbescheide zu ändern.
Ng.A.Adebayo--CPN