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Revision zurückgezogen: Doch keine Sportwetten-Verhandlung am Bundesgerichtshof
Eine mit Spannung erwartete Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) zu Sportwetten findet nun doch nicht statt: Der österreichische Betkick Sportwettenservice nahm seine Revision zurück, wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Betkick ist die Muttergesellschaft von Betano, Sponsor der Fußball-Europameisterschaft 2024.
Der Kläger hatte im Jahr 2018 an Sportwetten teilgenommen und dabei fast 12.000 Euro verloren. Er klagte auf Rückzahlung plus Zinsen. Betkick hatte seine Konzession in Deutschland damals bereits beantragt, bekam die Lizenz aber erst 2021. Der Kläger berief sich außerdem auf eine Regelung im Glücksspielstaatsvertrag, wonach der Einsatz pro Spieler und Monat höchstens 1000 Euro betragen darf.
Das Landgericht Görlitz wies die Klage ab, in der Berufung sprach das Oberlandesgericht Dresden dem Kläger das Geld mit Ausnahme eines Teils der Zinsen aber zu. Gegen dieses Urteil wandte sich Betkick an den BGH.
Nach einem Hinweisbeschluss von Ende März, in dem der erste Zivilsenat in Karlsruhe seine vorläufige rechtliche Wertung mitteilte, nahm Betkick die Revision aber nun zurück. In dem Hinweisbeschluss hatte der BGH erklärt, dass die Revision nach vorläufiger Einschätzung keinen Erfolg haben dürfe.
Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei nach eigenen Angaben mehr als 4000 Mandanten bei der Rückforderung von mutmaßlich illegalen Online-Spielverlusten unterstützt, erklärte: "Betano akzeptiert die verbraucherfreundliche Entscheidung aus der Vorinstanz und zahlt dem Kläger dessen Verluste zurück, damit es zu keinem Grundsatzurteil am BGH kommt."
Der Dienstleister Gamesright, der sich auf Rückforderungen von bei Online-Glücksspielen verlorenem Geld spezialisiert hat, sprach am Dienstag in einer ersten Reaktion auf die Absage der Verhandlung von einer "großartigen Nachricht für den Verbraucherschutz".
Gamesright finanziert nach eigenen Angaben Rückforderungen von mehr als 1500 Verbrauchern gegen Anbieter von Online-Sportwetten und mehr als 1000 Verfahren gegen Anbieter von Online-Casinos. In einem Verfahren, das inzwischen beim BGH liegt, geht es demnach um den Wettanbieter Tipico. Da außergerichtliche Verhandlungen gescheitert seien, erwartet Gamesright nun ein Urteil.
H.Meyer--CPN