-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Deutschland sucht beim Digitalgipfel nach eigenen Stärken in der KI
-
Digitales Zeitungsabo für Unternehmen: Vorteile und Buchung von Abendblatt PLUS
-
Microsoft Purview und Securiti AI: Automatisierter Schutz sensibler Daten
-
Webcast zur Virtualisierung: VMware, Proxmox und Cloud-native Strategien
-
Technikfolgenforscher warnt vor digitaler Abhängigkeit und Konzernmacht
-
Kreuzfahrtschiff MV Odyssey wird zum Symbol für Luxus und Ungleichheit
-
Der extreme Reichtum einer kleinen Minderheit wächst weiter
-
Deutschlands Wirtschaft verliert weiter an Gewicht und Einfluss
-
Kubas Westen bereitet sich auf einen herannahenden Wirbelsturm vor
-
Manipulierte Kühlanlagen treffen Supermärkte in mehreren europäischen Ländern
-
OMP erweitert UnisonIQ um Agent Library und Agent Studio: KI-Agenten, die umsetzbare Supply-Chain-Pläne erstellen
Finanzministerium will Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung anheben
Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, den sogenannten Höchstrechnungszins bei Lebensversicherungen erstmals seit über 30 Jahren wieder zu erhöhen. Zum Jahresbeginn 2025 dürfte der Zins demnach von derzeit 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent steigen, wie eine Sprecherin des Ministeriums der Nachrichtenagentur AFP bestätigte. Die Versicherungswirtschaft begrüßte die Entscheidung.
Beim Höchstrechnungszins handelt es sich um eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Letztmals war der Zins im Jahr 1994 erhöht worden. Den Schritt heute begründete das Bundesfinanzministerium mit den gestiegenen Zinsen am Kapitalmarkt. Mitte des Jahres soll die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
"Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren", bewertete der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, die Entscheidung.
Von der Anhebung des Höchstrechnungszinses sind Neuverträge mit Garantien betroffen, die ab der Anhebung geschlossen werden. Bei Rentenversicherungen profitieren laut GDV Kundinnen und Kunden mit flexiblen Rentenfaktoren, die ebenfalls steigen können; Bestandskunden durch eine steigende Überschussbeteiligung.
Auch die Deutsche Aktuarvereinigung hatte sich im November für die Erhöhung des Höchstrechnungszinses ausgesprochen.
J.Bondarev--CPN