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Gericht: Gebührenerhöhung für Girokonten bei Berliner Sparkasse unzulässig
Die Berliner Sparkasse hat einem Gerichtsurteil in erster Instanz zufolge ihre Gebühren für Girokonten seit 2016 unzulässig erhöht. "Ohne die Zustimmung der Kund:innen durfte die Berliner Sparkasse Gebühren weder neu einführen noch erhöhen", erklärte Sebastian Reiling vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Organisation hatte vor dem Berliner Kammergericht geklagt. Kundinnen und Kunden können laut vzbv mit Rückzahlungen rechnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. (Az 26 MK 1/21)
Die Verbraucherzentrale wirft der Berliner Sparkasse vor, die Kosten mehrfach erhöht zu haben, ohne die aktive Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. "Sie stellte zum Beispiel Ende 2016 das 'Girokonto Comfort' auf 'Giro Pauschal' um und erhöhte die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro", erläuterte der vzbv. Nachdem sich die Sparkasse weigerte, die Mehrbeträge zurückzuzahlen, reichten die Verbraucherschützer eine Sammelklage, eine sogenannte Musterfeststellungsklage, ein.
Es hätten sich 1200 Kundinnen und Kunden angeschlossen und "das Kammergericht Berlin hält in seinem Urteil die Klage in wesentlichen Punkten für begründet", erklärten die Verbraucherschützer. Anders als der vzbv ist das Gericht demnach aber der Auffassung, dass die vor 2018 entstandenen Ansprüche auf Rückzahlungen verjährt sind. Daher prüfen die Verbraucherschützer nun eine Revision.
Sie argumentieren, dass die Verjährungsfrist erst mit Kenntnis des Sachverhalts durch die Kunden hätte beginnen dürfen. Das sei mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2021 der Fall gewesen, sagte Reiling vom vzbv der Nachrichtenagentur AFP. Dort hatte der BGH bekräftigt, dass eine Bank sich die ausdrückliche Zustimmung seiner Kunden einholen muss, wenn sie die Gebühren erhöht.
Eine ähnliche Klage läuft den Angaben zufolge derzeit gegen die Sparkasse Köln/Bonn. Dort ruht das Verfahren, um das Berliner Ergebnis abzuwarten.
M.P.Jacobs--CPN