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BGH urteilt zu angeblich überhöhten Reparaturkosten nach Unfall
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am Dienstag (ab 12 Uhr) zwei Urteile zur Schadensregulierung nach einem Autounfall verkünden. Umstritten ist in beiden Fällen, wer das Risiko trägt, wenn die Werkstattkosten nach Überzeugung des Unfallverursachers und seiner Versicherung überhöht sind. (Az. VI ZR 253/22 und VI ZR 239/22)
So lagen im ersten Fall die Reparaturwerkstatt die Kosten gut tausend Euro höher als die Kostenschätzung einer Konkurrenzwerkstatt. Im zweiten Fall hatte die Werkstatt für Lackierarbeiten einen "Arbeitsplatzwechsel" in Rechnung gestellt, obwohl sie auch selbst über eine Lackiererei verfügt.
P.Kolisnyk--CPN