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EU-Gericht kippt Coronahilfen Frankreichs für Air France
Bestimmte Coronahilfen Frankreichs für Air France sind zu Unrecht genehmigt worden. Das Gericht der Europäischen Union erklärte am Mittwoch in Luxemburg die entsprechende Genehmigung der EU-Kommission aus den Jahren 2020 und 2021 für nichtig. (Az. T-216/21 u.a.)
Im ersten Fall ging es um eine staatliche Garantie Frankreichs für ein Darlehen von vier Milliarden Euro und ein Gesellschafterdarlehen von drei Milliarden Euro, im zweiten Fall ging es um eine weitere Beihilfe von vier Milliarden in Form einer Rekapitalisierung für Air France und den Konzern Air France-KLM. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass im ersten Fall nur Air France begünstigt werde - nicht aber die übrigen Gesellschaften des Konzerns. Im zweiten Fall profitiere die Holding Air-France KLM, nicht aber KLM als Fluggesellschaft. Darum seien die Hilfen mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar.
Die konkurrierende Fluggesellschaft Ryanair und ihre Tochter Malta Air zogen gegen den Beschluss vor Gericht. Dieses gab ihnen recht. Die Kommission habe die Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht genügend berücksichtigt, erklärte es. Das Gericht prüfte die Verflechtungen zwischen den einzelnen Gesellschaften von Air France-KLM und kam zu dem Schluss, dass im ersten Fall die Holding als Ganze und im zweiten Fall auch KLM zumindest mittelbar von den Hilfen profitieren könnten.
Gegen die Entscheidung kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden. Dieser hatte andere Coronahilfen Frankreichs sowie Schwedens für Fluggesellschaften im vergangenen Monat für rechtens erklärt.
P.Kolisnyk--CPN