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EuGH urteilt über Verbrauch von Urlaubstagen in Quarantäne
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) über den Verbrauch von Urlaubstagen während einer Quarantäne. Ein Arbeitnehmer aus Rheinland-Pfalz musste sich im Dezember 2020 während seines Urlaubs zu Hause absondern, da er Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte. Selbst wurde er nicht krank. (Az. C-206/22)
Sein Arbeitgeber schrieb ihm die Tage in Quarantäne nicht gut, der Arbeitnehmer bekam also nicht zusätzlich frei. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen, an das er sich wandte, bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Inzwischen gilt in Deutschland zwar eine Neuregelung: Demnach werden behördlich angeordnete Quarantänezeiten nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Das ist aber erst seit September 2022 so.
A.Leibowitz--CPN