-
Chefin von Europäischer Zentralbank Lagarde tritt im Februar vorzeitig zurück
-
Minus 5,8 Milliarden Euro: Volkswagen verfünffacht Verlust im dritten Quartal
-
Kein "Freund" für Kinder: New York verbietet Minderjährigen Nutzung von KI-Begleitern
-
Hoher Rohölpreis: Europäische Ölkonzerne fahren hohe Milliardengewinne ein
-
Autoattacke in Neustadt am Rübenberge: Tatverdächtiger Fahrer festgenommen
-
Volkswagen macht im dritten Quartal 5,82 Milliarden Euro Verlust
-
VW will mehr in China gebaute Autos exportieren
-
"Elon Musk ist ein Genie": Putin äußert sich lobend über US-Tech-Milliardär
-
Trotz KI-Skepsis bei Investoren: Tech-Gigant Samsung meldet Rekord-Quartalsgewinn
-
Keine Änderung bei Euro-Leitzinsen erwartet - EZB-Fokus auf Frankreichs Schuldenkrise
-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
Ausländische Grenzgänger müssen Lebenspartnerschaft nicht in Luxemburg eintragen lassen
Grenzgänger müssen eine in einem anderen EU-Land eingegangene Lebenspartnerschaft nicht in Luxemburg eintragen lassen, um später Ansprüche aus der luxemburgischen Hinterbliebenenpension geltend machen zu können. Eine solche Regelung könne Nicht-Luxemburger benachteiligen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um eine Frau aus Frankreich. (Az. C-731/21)
Mit ihrem ebenfalls französischen Lebenspartner wohnte sie in Frankreich, beide arbeiteten aber in Luxemburg. Der Mann starb bei einem Arbeitsunfall. Die luxemburgische Pensionsversicherungsanstalt gewährte der Frau aber keine Hinterbliebenenpension, da ihre Lebenspartnerschaft nicht in das luxemburgische Personenstandsregister eingetragen worden sei.
Dagegen zog die Frau vor Gericht. Der luxemburgische Kassationsgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Über die Beschwerde der Frau muss er nun selbst entscheiden, ist dabei aber an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
A.Levy--CPN