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Bundesverwaltungsgericht entscheidet kommende Woche über Riffe bei Fehmarnbeltquerung
Zwei Jahre nachdem es die Fehmarnbeltquerung grundsätzlich erlaubte, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch über eine ergänzende Planung bei dem sich im Bau befindlichen Tunnel unter der Ostsee verhandelt. Umweltverbände hatten gegen das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium geklagt, weil es die Zerstörung von Riffen im Meer erlaubte. Eine Entscheidung will das Gericht am 14. Dezember verkünden. (Az. 9 A 17.21 u.a.)
Die Riffe waren erst nach dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss entdeckt worden. Das Gericht gab dem Ministerium bei seiner grundsätzlichen Entscheidung im November 2020 auf, die Pläne anzupassen. Dieses entschied, dass der Bauherr Femern A/S an anderer Stelle in der Ostsee neue Riffe anlegen sollte. Die klagenden Umweltverbände sind aber der Meinung, die vorgesehenen Ausgleichsflächen reichten nicht aus.
Der Bau der Fehmarnbeltquerung begann auf deutscher Seite im November vergangenen Jahres. Der 18,5 Kilometer lange Straßen- und Schienentunnel zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland ist eins der größten Infrastrukturprojekte in der EU.
O.Ignatyev--CPN