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AOK: Lohnuntergrenze in der Altenpflege steigt im Schnitt auf 20,37 Euro
Die durchschnittlichen Stundenlöhne in tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen sind in diesem Jahr um rund 2,7 Prozent auf 20,37 Euro gestiegen. Das zeigt eine bundesweite Auswertung der AOK, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Wochenende vorlag. Die durchschnittlichen Stundenlöhne gelten gleichzeitig als eine Lohnuntergrenze für die gesamte Branche.
Konkret liegt der durchschnittliche Stundenlohn für Hilfspersonal bei 17,03 Euro. Das sind 2,53 Prozent mehr als 2021. Pflegeassistenzpersonal mit mindestens einjähriger Ausbildung erhält im Schnitt 19,05 Euro pro Stunde (plus 1,98 Prozent). Für Fachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung liegt der Stundenlohn jetzt bei 23,38 Euro (plus 2,86 Prozent).
Deutliche Unterschiede gibt es demnach zwischen den Bundesländern. Während die durchschnittliche Entlohnung in Mecklenburg-Vorpommern bei 18,79 Euro pro Stunde liegt, sind es in Nordrhein-Westfalen 21,05 Euro.
Alle Pflegeeinrichtungen, die an einen Tarif oder an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind, mussten die Daten zur Entlohnung ihrer Beschäftigten zu Ende September an die Landesverbände der Pflegekassen melden. Das daraus ermittelte "regional übliche Entlohnungsniveau" gilt als Lohnuntergrenze, die auch von Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag nicht unterschritten werden darf. Andernfalls können die Einrichtungen nicht mehr mit den gesetzlichen Pflegekassen abrechnen.
M.P.Jacobs--CPN