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Studierende erhalten 200 Euro zur Abfederung der hohen Lebenshaltungskosten
Studierende und Fachschüler bekommen als Ausgleich für gestiegenen Energiepreise und Lebenshaltungskosten eine einmalige Pauschale von 200 Euro. Das vom Bundestag am Donnerstag mit breiter Mehrheit beschlossene Gesetz sieht die Zahlung auch an Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses vor.
Anspruchsberechtigt sind nach Angaben des Bundes 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler. Die Energiepreispauschale soll erhalten können, wer am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert ist. Damit bezieht das Gesetz auch ausländische Studierende ein, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ausgenommen von der Einmalzahlung sind allerdings Gaststudierende.
Beantragt werden soll die Einmalzahlung über eine digitale Plattform, die Bund und Länder noch erarbeiten müssen. Für diese Energiepreispauschale sind Ausgaben von rund 680 Millionen Euro eingeplant. Das Geld soll zunächst von den Ländern beziehungsweise zuständigen Stellen an die Studierenden sowie Fachschüler und Fachschülerinnen überwiesen werden. Anschließend soll der Bund die ausgegebenen Mittel bis zum 31. Dezember 2023 an die Länder zurückzahlen.
Erstmals diskutierte der Bundestag am Donnerstag über den Gesetzentwurf zur Gas- und Strompreisbremse. Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu zwölf Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten. Industriekunden sollen von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu sieben Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.
P.Schmidt--CPN